Dr. Bernd Kissling - Anwalt für Erbrecht und Vorsorge mit Blick in die Kamera

Ihr Anwalt
für den Erbfall

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Professionelle Unterstützung in schweren Zeiten

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Wenn der Erbfall eintritt: Testament und gesetzliche Erbfolge richtig verstehen

Ein Angehöriger ist verstorben und hat ein Testament hinterlassen. Doch auch wenn der Erblasser vorgesorgt hat, entstehen für Sie als Erbe oft neue Fragen zur Erbschaft und Unsicherheiten. Ein Testament allein reicht nicht aus – die ordnungsgemäße Nachlassabwicklung erfordert fundierte Kenntnisse im Erbrecht.

Viele Familien unterschätzen die Komplexität eines Erbfalls mit Testament. Was zunächst durch das Testament klar geregelt erscheint, kann schnell zu emotionalen Spannungen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen, die oft vorprogrammiert sind. Diese Konflikte um die Erbschaft belasten nicht nur die Familienverhältnisse, sondern können auch den Nachlass erheblich schmälern.

Sie haben geerbt und stehen nun vor wichtigen Entscheidungen. Lassen Sie mich das rechtlich strukturiert für Sie aufarbeiten: Als Rechtsanwalt für Erbrecht mit über acht Jahren ausschließlicher Spezialisierung begleite ich Sie durch alle Aspekte der Nachlassabwicklung – von der Testamentsauslegung bis zur fairen Verteilung der Erbschaft. Ihre Investition in professionelle Beratung schafft Klarheit und schützt Ihre Rechte.

Häufige Herausforderungen beim Erbfall mit Testament

1. Erbe ausschlagen oder annehmen: 
Entscheidung unter Frist

Das Problem: Nicht jedes Testament führt zu einer vorteilhaften Erbschaft. Wenn der Nachlass überschuldet ist oder das Testament ungültig sein könnte, stehen Erben vor der schwierigen Entscheidung, die Erbschaft auszuschlagen oder anzunehmen. Die Frist zur Erbausschlagung beträgt nur sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls - eine sehr kurze Zeitspanne für so weitreichende Entscheidungen.

Ihre Rechtssicherheit: Ich prüfe systematisch die Gültigkeit des Testaments, analysiere den Nachlass und berate Sie zur optimalen Entscheidung. Dabei berücksichtige ich sowohl die gesetzliche Erbfolge als auch die gewillkürte Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag, um mögliche Stolpersteine zu vermeiden.

Eine gestresste Person hält sich den Kopf, umgeben von verstreuten Dokumenten, einer Uhr und einer Sanduhr, symbolisiert den Stress und den Zeitdruck bei der Bearbeitung eines Nachlassfalls nach einem Erbfall

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2. Pflichtteil wegen Testament:
Erblasser kann nicht frei verfügen

Das Problem: Auch bei vorhandenem Testament können nahe Angehörige oft Anspruch auf den Zusatzpflichtteil haben. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann auch bei Erbeinsetzung durch Testament geltend gemacht werden. Diese Pflichtteilsansprüche sind komplex zu berechnen und durchzusetzen - besonders wenn sich Betroffene zu Unrecht übergangen fühlen oder sich um ihren Erbanteil betrogen fühlen.

Ihre Rechtssicherheit: Ich berechne exakt die Höhe berechtigter Pflichtteilsansprüche und kämpfe dafür, diese strukturiert durchzusetzen – oder verteidige Sie als Erbe gegen unberechtigte Forderungen von Pflichtteilsberechtigten. Eine Investition in fundierte Beratung schützt Sie vor kostspieligen Fehlentscheidungen.

3. Nachlass bewerten:
Vermögenswerte korrekt erfassen

Das Problem: Der wahre Umfang des Nachlasses ist oft nicht sofort erkennbar. Immobilien, Unternehmensanteile oder Schulden müssen korrekt erfasst und bewertet werden. Ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu erstellen ist sowohl für die Erbschaftsteuererklärung als auch für die gerechte Verteilung der Erbschaft entscheidend.

Ihre Rechtssicherheit: Ich unterstütze Sie bei der vollständigen Nachlassermittlung und sorge für eine rechtssichere Bewertung aller Vermögenswerte im Nachlass. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden, da jeder Nachlass individuelle Besonderheiten aufweist.

In einer schwierigen Phase brauchte ich verlässliche und kompetente Unterstützung. Bei Herrn Dr. Kissling fühlte ich mich von Anfang an bestens aufgehoben. Seine freundliche und kompetente Art sowie sein umfassendes Kümmern haben mir sehr gut getan. 
Er führte mich sicher durch die komplexe Nachlassabwicklung … >>weiterlesen

C. R.
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Da das Ausscheiden des vor über 30 Jahren verstorbenen Mitgesellschafters von der damaligen Geschäftsführung – mittlerweile selber verstorben - aus unbekannten Gründen nicht gemeldet wurde, erwies sich die Klärung der Nachfolge als… >>weiterlesen

 

Michael Weigel
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Meine Erbschaftsangelegenheit war von Anfang an schwierig: Nach dem Tod unserer Eltern stand ich vor einer scheinbar unlösbaren Situation. Trotz eines bereits erhaltenen Vorerbes war einer meiner drei Brüder nicht bereit, das 'Resterbe', insbesondere das Elternhaus, angemessen zu bewerten… >>weiterlesen

E. Sch.
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Als Erbin musste ich mich mit Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen auseinandersetzen, die nicht nur finanziell belastend waren, sondern auch emotional sehr an die Substanz gingen… >>weiterlesen

T. O.
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Unsere Mutter vererbte Ihren Nachlass zu drei gleichen Teilen an ihre Töchter.

Es galt, die vorhandenen Immobilien aufzuteilen und mittels Ausgleichszahlungen die Werte auszugleichen. Was sich zunächst einfach anhört, war zunächst über ein Jahr lang nicht zu realisieren… >>weiterlesen

R. Schotthöfer
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Ich beauftragte Herr Dr. Kissling mit der Klärung einer Frage zu meiner Geschäftsführervergütung, da die Antwort meines Steuerberaters mir nicht ausreichte. Er nahm sich der Sache an und wir machten einen zeitnahen Termin für die Besprechung aus… >>weiterlesen

Muhammed Kocak
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Herr Dr. Kissling hat uns exzellent in allen rechtlichen und steuerrelevanten Punkten bei der Gründung unserer Holding-Gesellschaft beraten.Herr Dr. Kissling zeichnet sich durch seine ProAktive und vor allem professionelle Fachexpertise in den komplexen Themenfeldern: Unternehmensrecht… >>weiterlesen

M. Z.
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Herr Dr. Kissling war für die Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen für mich tätig. Seine Arbeitsweise erlebte ich von Beginn an proaktiv und sehr effizient. Über sämtliche Kommunikation wurde ich informiert… >>weiterlesen

S. H.-R.
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Holzausschnitt in Form eines Hauses mit gestrichelten Linien und Scheren-Symbolen, die das Haus in vier Teile teilen, symbolisiert die Teilung einer Immobilie nach dem Erbfall.

Erbrecht und Testament:

Strukturierte Lösungen für komplexe Erbfälle

Rechtssichere Testamentsabwicklung

  • Gültigkeitsprüfung aller testamentarischen Verfügungen und Erbverträge
  • Testamentseröffnung beim zuständigen Amtsgericht
  • Auslegung unklarer Verfügungen von Todes wegen
  • Koordination bei mehreren vorliegenden Testamenten oder einem Testament und Erbvertrag
  • Prüfung der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung
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Pflichtteilsrecht: Durchsetzung trotz Testament

  • Berechnung exakter Pflichtteilsansprüche nach dem BGB
  • Durchsetzung berechtigter Forderungen gegen das Erbe
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Pflichtteilsansprüche
  • Verhandlung einvernehmlicher Ausgleichslösungen zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten

Nachlassabwicklung und Erbschein beantragen

  • Erbschein beantragen beim Nachlassgericht
  • Koordination zwischen allen Beteiligten der Erbschaft
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Steueroptimierte Vermögensübertragung und Erbschaftsteuererklärung

Testamentsvollstreckung: Professionelle Nachlassabwicklung

  • Überwachung und Beratung bei der Testamentsvollstreckung
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung testamentarischer Anordnungen
  • Koordination zwischen Testamentsvollstrecker und Erben
  • Abwicklung komplexer Nachlässe mit Unternehmensanteilen

Anwalt für Erbrecht:

Warum gerade ich als Ihr Rechtsanwalt?

Über 8 Jahre ausschließliche Spezialisierung im Erbrecht

Erbrecht ist komplex und erfordert jahrelange Spezialisierung. Die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge, die Testierfreiheit und die Wechselwirkungen zwischen Testament und Pflichtteilsrecht sind ohne Fachkenntnisse schwer zu durchschauen. Oberflächliche Lösungen können später deutlich teurer werden als eine fundierte Beratung von Anfang an - eine Investition in Expertise bedeutet langfristige Sicherheit.

Strukturierte Herangehensweise bei jedem Erbfall

Ich analysiere zunächst Ihre Situation vollständig – ob es um die gesetzliche Erbfolge oder die gewillkürte Erbfolge durch Testament geht. Dann erkläre ich Ihnen alle rechtlichen Optionen verständlich und entwickle gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung für Ihren Erbfall. Dabei berücksichtige ich auch die steuerlichen Aspekte und eventuelle Notarkosten.

Empathische Kompetenz als Familienmensch

Als Familienmensch verstehe ich, dass Erbrecht weit mehr ist als juristische Paragrafen. Es geht um die Zukunft Ihrer Familie, um den Schutz Ihres Lebenswerks und um Rechtssicherheit für nachfolgende Generationen. Gerade bei strittigen Testamenten oder Pflichtteilsansprüchen ist eine einfühlsame Beratung wichtig, die sowohl die rechtlichen als auch die emotionalen Aspekte berücksichtigt.

Qualitätsorientierte Beratung im Erbrecht

Meine Beratung richtet sich an Menschen, die Wert auf gründliche, fundierte Rechtsberatung legen und bereit sind, in professionelle Expertise zu investieren. Ob es um die Frage geht, ob ein Testament gültig ist, wie man ein Testament unterschreiben muss oder wie die Erbfolge verteilt wird - all diese Fragen erfordern fachliche Kompetenz. Mandanten, die oberflächliche Lösungen oder "Schnellschüsse" bei der Testamentsabwicklung suchen, finden bei mir bewusst nicht das richtige Angebot.

Ihr nächster Schritt:

Kostenfreies Kennenlerngespräch

In einem persönlichen Gespräch sprechen wir über Ihre konkreten Anliegen und klären, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Wir finden heraus, ob wir menschlich zusammenarbeiten wollen und Sie können Ihre Fragen stellen und gewinnen Sicherheit für Ihre nächsten Schritte.

Rechtssichere Nachlassabwicklung für Erben in schwierigen Zeiten.

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Dr. Bernd Kissling - Anwalt für Erbrecht und Vorsorge mit Blick in die Kamera im Hintergrund eine Steinsäulen

Mein Name ist Dr. Bernd Kissling

ich bin Rechtsanwalt, Familienvater und vor allem mit ganzem Herzen ein Streiter für meine Mandanten.

Für Sie habe ich ein ganz klares Ziel. Ich möchte Ihre Rechte als Erbe schützen und Ihnen in dieser schweren Zeit Klarheit verschaffen.

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Gesetzliche Erbfolge vs. Testament

Ihre Fragen fachlich beantwortet

Wie wird der Nachlass verteilt, wenn das Testament unklar ist?

Bei unklaren Testamenten ist eine fachkundige Auslegung der letztwilligen Verfügung erforderlich. Ich analysiere den erkennbaren Willen des Erblassers unter Berücksichtigung aller Umstände und sorge für eine rechtskonforme Interpretation. Falls das Testament unwirksam ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden, da jede Situation individuell zu bewerten ist.

Wie sind Schenkungen des Erblassers bei der Nachlassverteilung zu berücksichtigen?

Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers können als Vorempfänge angerechnet werden, um alle Erben nach dem Erbfall gleichzustellen. Die genaue Berücksichtigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Zeitpunkt der Schenkung und möglichen Vereinbarungen im Schenkungsvertrag. Eine individuelle Prüfung ist hier unerlässlich.

Was passiert, wenn das Testament beim Nachlassgericht abgegeben werden muss?

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht abliefern. Das Nachlassgericht führt dann die Testamentseröffnung durch. Erst nach dieser Eröffnung können die Erben ihre Rechte aus dem Testament geltend machen oder die Erbschaft ausschlagen.

Wie verschaffe ich einem enterbten Angehörigen seinen berechtigten Pflichtteil?

Auch enterbte nahe Angehörige haben nach dem BGB oft Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Die Höhe des Pflichtteils muss exakt berechnet werden. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche durch systematische Analyse der Rechtslage, exakte Berechnung der Ansprüche und strukturierte Verhandlungen oder rechtliche Schritte.

Sind die Forderungen des Pflichtteilsberechtigten berechtigt?

Die Berechtigung von Pflichtteilsansprüchen hängt von verschiedenen Faktoren ab und birgt oft erhebliches Konfliktpotenzial. Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, die Kinder und bei deren Fehlen die Eltern des Erblassers. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Forderungen, berücksichtige mögliche Ausschlussgründe und berate Sie umfassend zu Ihren Optionen. Eine Einzelfallprüfung ist hierfür erforderlich.

War der Erblasser noch testierfähig bei Errichtung des Testaments?

Die Frage der Testierfähigkeit des Erblassers ist rechtlich komplex und sehen sich viele Familien einem Streit vor Gericht entgegen. Ich untersuche den Sachverhalt gründlich, konsultiere bei Bedarf medizinische Gutachten und vertrete Ihre Interessen, sei es bei der Anfechtung oder Verteidigung der letztwilligen Verfügung. Ein Testament anfechten ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich.

Welches Testament ist wirksam, wenn mehrere vorhanden sind?

Bei mehreren Testamenten gilt grundsätzlich das jüngste wirksame Testament. Ein älteres Testament kann durch ein neues Testament oder einen Erbvertrag außer Kraft gesetzt werden. Auch ein gemeinschaftliches Testament wie das Berliner Testament kann von späteren Verfügungen betroffen sein. Ich prüfe die Gültigkeit aller vorliegenden Testamente und kläre, welche letztwilligen Verfügungen rechtlich bindend sind.

Wie ist ein eigenhändiges Testament zu verstehen, das unklar formuliert ist?

Die Auslegung eines unklar formulierten Testaments erfordert juristische Expertise im Erbrecht. Ob es sich um ein privatschriftliches Testament oder ein notarielles Testament handelt, beeinflusst die Auslegungsmöglichkeiten. Ich analysiere den Willen des Erblassers unter Berücksichtigung aller Umstände und setze mich für eine rechtskonforme Interpretation ein, die den wahren Willen des Verstorbenen widerspiegelt.

Sind Forderungen von Vermächtnisnehmern berechtigt?

Vermächtnisse sind Zuwendungen aus dem Nachlass, die im Testament oder Erbvertrag festgelegt werden. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit solcher Forderungen im Kontext des gesamten Nachlasses und der testamentarischen Verfügungen. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen zu wahren und gleichzeitig rechtliche Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Verhält sich der Testamentsvollstrecker korrekt?

Die Pflichten bei der Testamentsvollstreckung sind vielfältig und rechtlich genau definiert. Ich überprüfe die Handlungen des Testamentsvollstreckers auf Rechtmäßigkeit und berate Sie, wie Sie bei Pflichtverletzungen vorgehen können. Dies ist besonders wichtig, wenn mehrere Personen als Erben eingesetzt wurden.

Wie komme ich schnell an mein Erbe oder Vermächtnis?

Der Prozess kann je nach Komplexität des Nachlasses und der Erbfolge mit Testament variieren. Nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalls beginnen verschiedene Fristen zu laufen. Ich unterstütze Sie dabei, alle notwendigen Schritte effizient zu durchlaufen und Ihr Erbe oder Vermächtnis rechtssicher zu erhalten.

Brauche ich einen Erbschein trotz Testament?

Ein Erbschein ist oft notwendig, um Erbansprüche geltend zu machen, besonders bei Immobilien im Nachlass. Auch bei vorhandenem Testament kann ein Erbschein erforderlich sein. Ich berate Sie, ob in Ihrem Fall ein Erbschein erforderlich ist, und begleite Sie durch das gesamte Verfahren beim Nachlassgericht.