Dr. Bernd Kissling - Anwalt für Erbrecht und Vorsorge mit Blick in die Kamera

Warum falsche Schritte teuer werden

Pflichtteil einfordern

I. Wenn aus dem Recht auf Erbe ein kostspieliger Albtraum wird

Sie sind schockiert, verletzt und wütend – das kann ich nachvollziehen. Ihr Vater stirbt und hinterlässt ein Testament, in dem er Sie vollständig enterbt. Stattdessen erbt Ihre Stiefmutter alles: das Familienunternehmen, das Haus, in dem Sie aufgewachsen sind, das gesamte Vermögen von 800.000 Euro.

Als Vater von zwei Kindern verstehe ich, wie sehr Sie diese Situation belastet. Aber Sie haben Rechte: den Pflichtteil. Die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils steht Ihnen zu – hier immerhin 200.000 Euro.

Doch dann beginnt ein Martyrium, das viele unterschätzen. Sie fordern Ihren Pflichtteil mündlich ein, warten monatelang auf eine Antwort, akzeptieren schließlich eine viel zu niedrige Summe und merken erst Jahre später, dass Sie einen Großteil Ihres Anspruchs verloren haben.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geschütztes Recht gegen vollständige "Enterbung" – aber seine falsche Durchsetzung kann zum kompletten Verlust des Anspruchs führen.

Die häufigsten Fehler sind:

  • Mündliche statt schriftliche Forderungen
  • Zu lange Wartezeiten ohne strukturierte Herangehensweise
  • Vorschnelle Akzeptanz zu niedriger Summen
  • Versäumte Fristen durch mangelnde Expertise
  • Fehlerhafte Berechnungen ohne Fachkenntnis
  • Keine ausreichende Mahnung

Sprich: Eine professionelle rechtliche Beratung ist Ihre Investition in Rechtssicherheit und die Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Da die Durchsetzung des Pflichtteils hochkomplex ist und Fehler meist irreversibel sind, können oberflächliche Lösungen Sie hier jahrzehntelang belasten und dazu führen, dass Sie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden.

II. Wer hat überhaupt Anspruch auf den Pflichtteil?

Lassen Sie mich das rechtlich strukturiert für Sie aufarbeiten. Bevor Sie den Pflichtteil einfordern, müssen Sie zunächst klären, ob Sie überhaupt berechtigt sind. Hier liegt bereits der erste Fallstrick: Nicht jeder Verwandte hat Anspruch auf den Pflichtteil.

Pflichtteilsberechtigte Personen:

Pflichtteilsberechtigte sind ausschließlich die nächsten Angehörigen des Verstorbenen:

  • Ehepartner des Erblassers
  • Abkömmlinge (Kinder, auch adoptierte und nichteheliche, ggf. Enkel)
  • Eltern des Erblassers (nur falls keine Kinder vorhanden sind)

Wichtig: Geschwister, Großeltern, Onkel, Tanten oder andere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch, auch wenn sie dem Verstorbenen noch so nahestanden.

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III. Pflichtteil berechnen - So geht's:

Die Höhe des Pflichtteils beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern würde nach der gesetzlichen Erbfolge jedes Kind ein Viertel des Nachlasses erben. Der Pflichtteil beträgt somit ein Achtel des Gesamtnachlasses.

Beispielrechnung:

  • Nachlass: 800.000 Euro
  • Zwei Kinder vorhanden
  • Gesetzlicher Erbteil pro Kind: 200.000 Euro (ein Viertel)
  • Pflichtteil pro Kind: 100.000 Euro

Das klingt einfach – aber Vorsicht: Diese Berechnung ist nur der erste Schritt. Der tatsächliche Betrag hängt von vielen Faktoren ab, die oft übersehen werden. Hier zeigt sich, warum eine fundierte Expertise im Erbrecht so wichtig ist.

Das bedeutet für Sie konkret: Ihre Investition in professionelle Beratung sichert Ihnen den vollständigen Anspruch.

IV. Die teuersten Fehler beim Pflichtteil und ihre Folgen

Fehler 1: Versäumte Fristen – der unwiderrufliche Verlust

Der wohl gravierendste Fehler beim Pflichtteil ist das Versäumen der Verjährungsfristen. Als Rechtsanwalt für Erbrecht sehe ich immer wieder, wie Menschen durch diese Unwissenheit ihre kompletten Ansprüche verlieren.

Wichtige Fristen:

  • 3 Jahre Verjährung ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung
  • Die Frist beginnt nicht zwingend erst mit der Testamentseröffnung
  • Bereits beim Begräbnis kann die Frist starten, wenn Sie von der Enterbung erfahren

Praxisfall: Eine Tochter erfährt beim Begräbnis ihres Vaters von anderen Verwandten, dass sie enterbt wurde. Sie ist so schockiert, dass sie sich zunächst nicht um rechtliche Schritte kümmert. Erst vier Jahre später wendet sie sich an einen Anwalt.

Zu spät – ihr Pflichtteilsanspruch von 150.000 Euro ist verjährt.

Besonders tückisch: Die Verjährung beginnt auch dann, wenn Sie noch gar nicht wissen:

  • Wie hoch Ihr Pflichtteil ist
  • Welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören
  • Ob Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers erfolgt sind

Fehler 2: Unvollständige oder verspätete Geltendmachung

Viele Pflichtteilsberechtigte glauben, es reiche aus, den Pflichtteil mündlich zu erwähnen oder in einem Gespräch anzudeuten. Das ist ein kostspieliger Irrtum, den ich in meiner Praxis leider häufig sehe.

So fordern Sie richtig:

  • Schriftlich und nachweisbar (am besten per Einschreiben)
  • Aktiv und eindeutig beim Erben einfordern
  • Klare Formulierung verwenden

Fehler 3: Fehlerhafte Berechnung des Pflichtteils

Die korrekte Berechnung des Pflichtteils ist komplexer, als viele annehmen. Hier zeigt sich die Komplexität des Erbrechts in voller Gänze. Grundlage ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten.

Oft übersehene Vermögenswerte:

  • Bankkonten bei verschiedenen Instituten
  • Lebensversicherungen
  • Beteiligungen an Unternehmen
  • Schmuck und Kunstgegenstände
  • Auslandsvermögen
  • Forderungen gegen Dritte

Nicht berücksichtigte Schenkungen: Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod können den Pflichtteil erhöhen. Diese sogenannten pflichtteilsergänzenden Ansprüche werden oft übersehen.

Beispiel: Der Erblasser hat seinem anderen Kind fünf Jahre vor seinem Tod 200.000 Euro geschenkt. Diese Schenkung erhöht den fiktiven Nachlass und damit auch Ihren Pflichtteil.

Fehler 4: Unzureichende Auskunft über den Nachlass

Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie Anspruch auf vollständige Transparenz. Der Erbe muss Ihnen detailliert offenlegen, welche Gegenstände und Verbindlichkeiten zum Nachlass gehören. Hier ist eine strukturierte Herangehensweise entscheidend.

Ihr Recht auf Auskunft umfasst:

  • Vollständiges Verzeichnis aller Nachlassgegenstände
  • Wertangaben mit Nachweisen (Gutachten, Kontoauszüge)
  • Aufstellung aller Verbindlichkeiten
  • Nachweis über Schenkungen bereits zu Lebzeiten (letzte zehn Jahre)
  • Bei Bedarf: Vorlage von Belegen und Unterlagen

Wichtig: Ohne vollständige Kenntnis des Nachlasses können Sie Ihren Pflichtteil nicht korrekt berechnen. Oft werden Vermögenswerte verschwiegen oder zu niedrig bewertet.

Fehler 5: Falsche Annahmen über Schenkungen

Viele Pflichtteilsberechtigte wissen nicht, dass Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten ihren Pflichtteil beeinflussen können. Hier ist fundierte Expertise gefragt.

Grundsätzliche Regel:

  • Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Tod erhöhen den fiktiven Nachlass
  • Schenkungen von Ehegatten sogar während der ganzen Ehedauer
  • Der Wert schmilzt jährlich um ein Zehntel ab. Hiervon gibt es aber zahlreiche Ausnahmen, sodass doch der volle Wert zählt
  • Anrechnung auf den Pflichtteil erfolgt nur bei entsprechender Vereinbarung

Praxisfall: Ein Vater schenkt seinem Sohn vor acht Jahren einen Geldbetrag in Höhe von 300.000 Euro. Bei seinem Tod erhöht diese Schenkung den fiktiven Nachlass noch um 60.000 Euro (20% von 300.000 Euro). Der Pflichtteil der enterbten Tochter steigt dadurch um 15.000 Euro.

Dr. Bernd Kissling - Anwalt für Erbrecht und Vorsorge mit Blick in die Kamera im Hintergrund eine Steinsäulen

Mein Name ist Dr. Bernd Kissling

ich bin Rechtsanwalt, Familienvater und vor allem mit ganzen Herzen ein Streiter für meine Mandanten.

Für Sie habe ich ein ganz klares Ziel. Ich möchte Ihr Vermögen schützen und den Frieden in Ihrer Familie bewahren.

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V. Berliner Testament und Pflichtteil – Besondere Herausforderungen

Was ist ein Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder werden auf den späteren Erbteil nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners verwiesen.

Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament

Viele Berliner Testamente enthalten eine Strafklausel: Wer beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil geltend macht, verliert auch beim zweiten Erbfall sein Erbe. Diese Situation verunsichert viele Betroffene – das kann ich nachvollziehen.

Wichtige Punkte:

  • Trotz Strafklausel können Sie ggf. ein Nachlassverzeichnis beim ersten Erbfall einfordern ohne Enterbung beim zweiten Erbfall und so besser entscheiden, ob Sie den Pflichtteil fordern oder auf ein größeres Erbe beim zweiten Erbfall hoffen.
  • Die konkrete Auslegung und Wirksamkeit der Strafklausel sollte im Einzelfall geprüft werden

VI. Der richtige Weg zum Pflichtteil:

So vermeiden Sie teure Fehler

Schritt 1: Sofortige Bestandsaufnahme

Sobald Sie vom Erbfall erfahren, sollten Sie handeln. Lassen Sie mich das systematisch für Sie strukturieren:

Sofortmaßnahmen:

  • Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Pflichtteilsberechtigung
  • Fordern Sie umgehend Auskunft über den Nachlass
  • Dokumentieren Sie alle Kommunikation schriftlich
  • Beachten Sie die Verjährungsfristen
  • Sammeln Sie alle verfügbaren Unterlagen

Schritt 2: Professionelle Beratung

Holen Sie sich frühzeitig anwaltliche Hilfe. Diese Investition in fundierte Expertise zahlt sich aus – Sie sichern damit Ihren vollständigen Anspruch. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht kann:

Leistungen eines Fachanwalts:

  • Ihre Ansprüche korrekt geltendmachen, sodass Ihnen kein Cent verloren geht
  • Die Vollständigkeit der Nachlassauskunft prüfen
  • Schenkungen und andere Besonderheiten berücksichtigen
  • Verhandlungen mit den Erben führen
  • Bei Bedarf gerichtliche Schritte einleiten
  • Pflichtteilsverzicht bewerten
  • Alternativen zur gerichtlichen Durchsetzung aufzeigen

Schritt 3: Strategische Vorgehensweise

Nicht jeder Pflichtteilsfall muss vor Gericht landen. Oft lassen sich Lösungen im Verhandlungsweg finden – mit dem Ziel, faire Ergebnisse für alle Beteiligten zu erreichen.

Außergerichtliche Optionen:

  • Außergerichtliche Einigung anstreben
  • Ratenzahlung der Auszahlung des Pflichtteils vereinbaren
  • Sachleistungen statt Geld akzeptieren
  • Vergleichsverhandlungen führen
  • Teilweise Anrechnung bereits erhaltener Zuwendungen

VII. Einforderung des Pflichtteils

Musterbrief nutzen oder Anwalt beauftragen?

Musterbrief - Chancen und Risiken

Viele Pflichtteilsberechtigte versuchen zunächst, mit einem Musterbrief ihren Pflichtteil einzufordern. Die Überlegung ist nachvollziehbar – der Kostenfaktor spielt eine Rolle.

Vorteile eines Musterbriefs:

  • Kostengünstige erste Kontaktaufnahme
  • Schnelle Umsetzung möglich
  • Dokumentation der Forderung

Nachteile und Risiken:

  • Oft zu unspezifisch formuliert
  • Keine individuelle Anpassung an den Fall
  • Wichtige gewinnbringende Details werden übersehen
  • Bei Musterbrief erfolglos – wertvolle Zeit verloren

Wann Sie definitiv einen Anwalt brauchen

Sofort zum Anwalt bei:

  • Komplexen Vermögensverhältnissen
  • Immobilien im Nachlass
  • Unternehmensbeteiligungen im Nachlass
  • Verweigerung der Auskunft durch den Erben
  • Streit über die Höhe des Nachlasses
  • Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers
  • Berliner Testament mit Strafklausel

VIII. Verweigert der Erbe die Auszahlung des Pflichtteils?

Ihre Rechte bei Zahlungsverweigerung

Wenn der Erbe die Auszahlung verweigert oder nicht reagiert, haben Sie verschiedene Optionen. Hier ist eine bewährte Methodik gefragt:

Rechtliche Schritte:

  • Mahnverfahren einleiten
  • Klage auf Zahlung erheben
  • Zwangsvollstreckung betreiben
  • Arrest in dringenden Fällen

Pflichtteil vor Gericht einfordern

Wenn außergerichtliche Verhandlungen scheitern, müssen Sie Ihren Pflichtteil vor Gericht einfordern.

Ablauf des Gerichtsverfahrens:

  • Klageerhebung beim zuständigen Landgericht
  • Beweisaufnahme zu Nachlass und Schenkungen
  • Sachverständigengutachten bei Bewertungsfragen
  • Urteil über Höhe und Fälligkeit des Pflichtteils
  • Vollstreckung bei nicht freiwilliger Zahlung

In einer schwierigen Phase brauchte ich verlässliche und kompetente Unterstützung. Bei Herrn Dr. Kissling fühlte ich mich von Anfang an bestens aufgehoben. Seine freundliche und kompetente Art sowie sein umfassendes Kümmern haben mir sehr gut getan. 
Er führte mich sicher durch die komplexe Nachlassabwicklung … >>weiterlesen

C. R.
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S. H.-R.
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IX. Pflichtteil erfolgreich einfordern - Praxistipps

Die häufigsten Erfolgsstrategien

Erfolgreich einfordern konnten Mandanten mit folgenden Ansätzen:

  • Frühzeitige professionelle Beratung in Anspruch nehmen
  • Vollständige Dokumentation aller Vermögenswerte
  • Systematische Prüfung von Schenkungen der letzten 10 Jahre
  • Strategische Verhandlungsführung vor außergerichtlicher Einigung
  • Konsequente Durchsetzung bei Verweigerung

Wann Sie Ihren Pflichtteil nicht einfordern sollten

In manchen Fällen ist es wirtschaftlich unvernünftig, den Pflichtteil einzuklagen. Auch das gehört zu einer ehrlichen Beratung dazu.

Verzicht empfehlenswert bei:

  • Überschuldung des Nachlasses
  • Sehr geringer Pflichtteilshöhe
  • Hohen Verfahrenskosten im Verhältnis zum Anspruch
  • Familiären Gründen bei geringem Betrag

X. Pflichtteilsverzicht gegen Abfindungszahlung

Alternative zur Einforderung

Wann ein Pflichtteilsverzicht sinnvoll ist

Ein Pflichtteilsverzicht bereits zu Lebzeiten des Erblassers kann in bestimmten Situationen vorteilhaft sein – eine Entscheidung, die strategische Weitsicht erfordert.

Vorteile des Verzichts:

  • Planungssicherheit für den Erblasser
  • Oft Ausgleichszahlung oder andere Vorteile
  • Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten – damit bewahren Sie den Familienfrieden
  • Steuerliche Optimierung möglich

Voraussetzungen für wirksamen Verzicht:

  • Notarielle Beurkundung erforderlich
  • Beide Parteien müssen zustimmen
  • Aufhebung ist grundsätzlich möglich
  • Angemessene Gegenleistung empfehlenswert

XI. Fazit: Ihr Recht durchsetzen – aber richtig

Der Pflichtteil ist ein wichtiges Schutzrecht, aber seine Durchsetzung ist hochkomplex und fehleranfällig. Ein einziger Fehler kann Sie Ihren gesamten Anspruch kosten. Als Vater verstehe ich, wie belastend diese Situation für Sie ist.

Die wichtigsten Erfolgsfaktoren:

  • Sofortiges Handeln nach Kenntnis der Enterbung
  • Professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht
  • Vollständige Nachlassaufklärung einfordern
  • Alle Fristen im Blick behalten
  • Strategische Vorgehensweise wählen

Denken Sie daran: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Sorgen Sie dafür, dass aus Ihrem Recht auch Ihr Geld wird.

Die Investition in einen spezialisierten Anwalt ist im Verhältnis zum möglichen Schaden gering. Meine Beratung richtet sich an Menschen, die verstehen, dass Qualität bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht verhandelbar ist. Wer am falschen Ende spart, riskiert den Verlust seines gesamten Pflichtteils.

Professionelle Hilfe für Ihren Pflichtteil

Sie wurden enterbt oder haben Fragen zu Ihrem Pflichtteil? Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht in Heidelberg helfe ich Ihnen dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen - mit dem Fokus auf emotionale Sicherheit und Beziehungsschutz.

Dr. Bernd Kissling verfügt über langjährige Erfahrung im Pflichtteilsrecht und kennt alle Fallstricke, die Laien zum Verhängnis werden können. Ich sorge dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht, ohne dabei unnötig Familienbeziehungen zu belasten.

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Lassen Sie nicht zu, dass Fehler Sie um Ihren Anteil am Erbe bringen. Ihr Pflichtteil ist Ihr Recht – ich helfe Ihnen dabei, es durchzusetzen. Ihre Investition in professionelle Beratung bedeutet: Sie gewinnen Rechtssicherheit und können endlich wieder ruhig schlafen.

Häufig gestellte Fragen zum Pflichtteil

Wie lange habe ich Zeit, meinen Pflichtteil einzufordern?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Diese Frist ist unerbittlich – wer zu spät handelt, verliert seinen Anspruch vollständig.

Muss ich den Pflichtteil schriftlich einfordern?

Ja, unbedingt. Eine mündliche Forderung reicht nicht aus. Fordern Sie Ihren Pflichtteil schriftlich und nachweisbar ein, am besten per Einschreiben.

Kann ich auch Auskunft über Schenkungen verlangen?

Ja, Sie haben Anspruch auf Auskunft über alle Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod. Diese können Ihren Pflichtteil erhöhen.

Was kostet ein Pflichtteilsverfahren?

Die Kosten richten sich nach der Höhe des Pflichtteils und der Komplexität des Falles. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.

Kann ich meinen Pflichtteil in Raten erhalten?

Grundsätzlich ist der Pflichtteil sofort fällig. In besonderen Härtefällen kann das Gericht dem Erben jedoch Stundung gewähren. Eine einvernehmliche Ratenzahlung ist oft die bessere Lösung.

Was passiert, wenn der Erbe nicht zahlen will?

Dann müssen Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Mit einem rechtskräftigen Urteil können Sie die Zwangsvollstreckung betreiben.

Bekomme ich wenig vom Erbe, wenn ich den Pflichtteil einfordere?

Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzlichen Erbteils. Auch wenn Sie wenig vom Erbe erhalten würden, kann der Pflichtteil bei größeren Nachlässen erheblich sein.

Kann ich den Pflichtteil schon zu Lebzeiten einfordern?

Nein, den Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern ist nicht möglich. Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht erst mit dem Erbfall.