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Pflichtteil einfordern: Das Wichtigste zum Pflichtteilsrecht

Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Definition und Bedeutung des Pflichtteils

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, den bestimmte Personen beanspruchen können, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Er stellt sicher, dass nahe Angehörige nicht vollständig enterbt werden können.

Wichtig: Der Pflichtteil ist kein Erbanspruch in dem Sinne, dass der Pflichtteilsberechtigte ein Erbe antreten würde. Stattdessen handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben, der auf Auszahlung eines bestimmten Geldbetrags gerichtet ist. Der Pflichtteilsanspruch beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Berechtigte ohne Testament erhalten hätte.

Die Bedeutung des Pflichtteils liegt darin, dass er einen Ausgleich zwischen der Testierfreiheit des Erblassers und den Interessen seiner nächsten Angehörigen schafft. Er stellt sicher, dass bestimmte Personen zumindest einen Teil des Nachlasses erhalten, selbst wenn der Erblasser sie in seinem Testament nicht bedacht hat. Der Pflichtteil ist somit ein wichtiges Instrument im deutschen Erbrecht, um familiäre Bindungen zu schützen und eine gewisse finanzielle Absicherung für die nächsten Angehörigen zu gewährleisten.

Welcher Personenkreis ist pflichtteilsberechtigt?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass nur nahe Angehörige einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Dazu gehören:

  • Kinder des Erblassers (Abkömmlinge), also sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
  • Eltern des Erblassers, falls dieser keine eigenen Kinder hat.

Die Pflichtteilsberechtigten können ihren Anspruch geltend machen, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden oder wenn ihr Erbteil geringer ist als der Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch entsteht automatisch mit dem Erbfall, muss aber vom Berechtigten aktiv eingefordert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Pflichtteil nur in Form einer Geldforderung besteht und keinen Anspruch auf bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass begründet.Der Betrag wird basierend auf dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls ermittelt.

Unterschied zwischen gesetzlicher Erbfolge und Pflichtteil

Während die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn der Erblasser kein Testament hinterlässt, kommt der Pflichtteil ins Spiel, wenn der Erblasser ein Testament verfasst und darin bestimmte Angehörige von der Erbfolge ausgeschlossen hat. Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer ohne Testament erbt. Der Pflichtteil stellt sicher, dass die nächsten Angehörigen trotz Testament zumindest einen Mindestanspruch auf den Nachlass haben.

Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht darin, dass gesetzliche Erben automatisch mit dem Tod des Erblassers Erben werden und in dessen Rechtsposition eintreten. Pflichtteilsberechtigte hingegen haben lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegen den oder die Erben. Sie werden nicht selbst Erben und haben keinen Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände. Die Höhe beträgt immer die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. 

Beispiel: Hat ein Kind nach der Erbfolge Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses, so beläuft sich der Pflichtteil auf ein Achtel des Nachlasswerts.

Berliner Testament und Pflichtteil – Konfliktpotenzial

Das sogenannte Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das von Ehepartnern genutzt wird. In diesem setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, während die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten erben sollen. 

Dieser beliebte Testamentsaufbau bringt jedoch einen entscheidenden Nachteil mit sich: Kinder können bereits nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils ihren Pflichtteil verlangen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen für den überlebenden Ehepartner führen, da dieser unter Umständen den Pflichtteil auszahlen muss, obwohl er hierzu keine liquiden Mittel hat, weil der Nachlass überwiegend aus den von ihm und dem verstorbenen Ehegatten bewohnten Haus besteht.

Dr. Bernd Kissling - Anwalt für Erbrecht und Vorsorge mit Blick in die Kamera im Hintergrund eine Steinsäulen

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Lösung: Pflichtteilsstrafklausel

Um solche Situationen zu vermeiden, können im Berliner Testament spezielle Klauseln eingefügt werden, wie beispielsweise die Pflichtteilsstrafklausel. Diese sieht vor, dass ein Kind, welches nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil geltend macht, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhält. Dadurch soll verhindert werden, dass Kinder vorzeitig ihren Pflichtteil einfordern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass solche Klauseln sorgfältig formuliert werden müssen, um rechtlich wirksam zu sein und keine unerwünschten Folgen zu haben. Auch spielen hier (erbschaft)steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle.

Wie kann man den Pflichtteil gegen den
Erben einfordern und berechnen?

Sobald der Erblasser verstorben ist, können Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch geltend machen. Der Pflichtteil muss jedoch aktiv eingefordert werden. Er entsteht zwar mit dem Erbfall, wird aber nicht automatisch ausgezahlt.

Schritte zum Einfordern des Pflichtteils

  1. Erbfall abwarten: Der Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tod des Erblassers.
  2. Schriftliche Geltendmachung des Anspruchs: Pflichtteilsberechtigte sollten die Erben schriftlich über ihren Anspruch informieren und eine Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen. Hierzu empfiehlt sich ein Einschreiben Einwurf, um den Zugang des Schreibens zu dokumentieren.
  3. Nachlassverzeichnis anfordern: Pflichtteilsberechtigte haben einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass. Der Erbe ist verpflichtet, ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu erstellen, das alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Erblassers auflistet.
  4. Gegebenenfalls Wertermittlung verlangen: Pflichtteilsberechtigte haben einen Anspruch gegenüber dem Erben auf Wertermittlung. Dies ist besonders bei Immobilien im Nachlass relevant.
  5. Pflichtteil berechnen: Der Pflichtteil bemisst sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls.
  6. Forderung stellen: Nach Erhalt des Nachlassverzeichnisses und der Berechnung des Pflichtteils können Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils an den Erben richten.

Rolle des Nachlassverzeichnisses

Das Nachlassverzeichnis ist ein zentrales Dokument für die Geltendmachung des Pflichtteils. Es listet alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers auf und gibt dem Pflichtteilsberechtigten eine verlässliche Grundlage, um den Pflichtteil zu berechnen. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses von den Erben zu verlangen.

Das Verzeichnis muss vollständig und korrekt sein und sämtliche Vermögenswerte umfassen, darunter:

  • Immobilien (Haus, Wohnung, Grundstücke)
  • Bankguthaben und Wertpapiere
  • Bargeld und wertvolle Gegenstände (Schmuck, Kunstwerke)
  • Schulden und Verbindlichkeiten

Zudem können auch Schenkungen, die der Erblasser vor seinem Tod getätigt hat, für die Berechnung relevant sein.

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Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt in zwei Schritten:

  1. Ermittlung des Nachlasswertes: Zum Nachlass gehören alle Vermögenswerte des Erblassers, wie z. B. Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge und Schmuck. Auch Schenkungen, die der Erblasser vor seinem Tod getätigt hat, können unter bestimmten Voraussetzungen in den Nachlass einbezogen werden. Von diesem Gesamtwert werden die sogenannten Nachlassverbindlichkeiten abgezogen.
  2. Berechnung des gesetzlichen Erbteils: Zunächst wird ermittelt, welchen Anteil am Nachlass der Pflichtteilsberechtigte nach gesetzlicher Erbfolge erhalten hätte. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils.

Beispiel: Hätte ein Kind nach gesetzlicher Erbfolge Anspruch auf 25 % des Nachlasses, beträgt der Pflichtteil 12,5 % des Nachlasswertes.

Welche Fristen gelten beim Pflichtteil?

Der Pflichtteilsanspruch unterliegt strengen Fristen, die beachtet werden müssen, um den Anspruch nicht zu verlieren.

Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch

Der Pflichtteilsanspruch unterliegt, wie viele andere Ansprüche im Zivilrecht, der Verjährung. Die reguläre Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährung nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers beginnt, sondern erst mit der Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von den relevanten Umständen. 

Das bedeutet: Wenn der Erblasser im März verstirbt, beginnt die Verjährungsfrist erst am 31. Dezember desselben Jahres.

Falls Pflichtteilsberechtigte nicht aktiv werden und innerhalb der Verjährungsfrist keine Maßnahmen ergreifen, verfällt ihr Anspruch auf den Pflichtteil.

Absolute Verjährung

Neben der regulären Verjährungsfrist gibt es eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren, die unabhängig von der Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten gilt. Diese Frist beginnt mit dem Erbfall und kann nicht durch Kenntnis oder Unkenntnis verlängert werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch endgültig.

Wie kann man den Pflichtteilsanspruch geltend machen?

Rechtliche Möglichkeiten zum Einklagen des Pflichtteils

Wenn der Erbe nicht bereit ist, den Pflichtteil freiwillig auszuzahlen, haben Pflichtteilsberechtigte verschiedene rechtliche Möglichkeiten, ihren Anspruch durchzusetzen. Der erste Schritt sollte immer eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung des Pflichtteils sein. Bleibt diese erfolglos, kann der Pflichtteilsberechtigte eine Klage vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht einreichen. Die Klage muss den genauen Betrag des geforderten Pflichtteils sowie die Grundlagen für dessen Berechnung enthalten.

Wenn keine Auskunft über den Nachlass erteilt wird oder wenn der Wert des Nachlasses unklar ist, kann auch eine Stufenklage in Betracht gezogen werden. Hierbei wird zunächst auf Auskunft und Erstellung eines Nachlassverzeichnisses geklagt, bevor in einem zweiten Schritt die Wertermittlung und in einem weiteren Schritt der konkrete Pflichtteil eingeklagt wird.

Wann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden?

Die Hinzuziehung eines Anwalts, insbesondere eines Fachanwalts für Erbrecht, kann in vielen Situationen rund um den Pflichtteil sinnvoll sein. Das Pflichtteilsrecht ist komplex, und insbesondere bei Streitigkeiten oder Unklarheiten über die Höhe des Nachlasses oder die Berechnung des Pflichtteils kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen.

Ein Anwalt kann in folgenden Fällen hilfreich sein:

  • Verweigerung der Auskunft: Wenn der Erbe nicht bereit ist, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen oder Auskünfte zu erteilen.
  • Unstimmigkeiten bei der Wertermittlung: Falls Zweifel an der Richtigkeit der Angaben im Nachlassverzeichnis bestehen.
  • Klage auf Pflichtteil: Wenn der Erbe den Pflichtteil nicht freiwillig auszahlt, kann der Anwalt den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Ein Anwalt unterstützt nicht nur bei der formellen Geltendmachung des Pflichtteils, sondern kann auch dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden und den Prozess effizient abzuwickeln.

Generell empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts, wenn der Erbe nicht kooperativ ist, die Berechnung des Pflichtteils komplex erscheint oder Zweifel an der Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses bestehen. Auch wenn es um die Interpretation von Testamentsklauseln oder die Beurteilung von Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers geht, kann anwaltlicher Rat wertvoll sein.

Ein Anwalt sollte spätestens dann hinzugezogen werden, wenn rechtliche Schritte zur Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs erwogen werden. Er kann nicht nur bei der Formulierung von Forderungsschreiben und der Vorbereitung einer möglichen Klage unterstützen, sondern auch einschätzen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Zudem kann ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt helfen, Fehler bei der Geltendmachung des Pflichtteils zu vermeiden und die oft komplexen erbrechtlichen Regelungen korrekt anzuwenden. Dies ist besonders wichtig, da Fehler im Erbrecht oft schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben können.

Pflichtteil entziehen

Eine Enterbung bedeutet, dass der Erblasser eine Person, die gesetzlich erbberechtigt wäre, durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausschließt. Trotz Enterbung bleibt jedoch der Anspruch auf den Pflichtteil bestehen, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe für eine Pflichtteilsentziehung vor. Die Gründe für eine Pflichtteilsentziehung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau definiert und umfassen beispielsweise schwere Verfehlungen gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige.

Fazit: Pflichtteil aktiv einfordern

Der Pflichtteilsanspruch bietet eine wichtige Absicherung für Familienmitglieder, die enterbt oder im Testament benachteiligt wurden. Allerdings müssen Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch aktiv einfordern und dabei sowohl Fristen als auch die korrekte Berechnung des Pflichtteils im Blick behalten.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf einen Pflichtteil haben, oder wenn Schwierigkeiten bei der Durchsetzung bestehen, kann die frühzeitige Konsultation eines auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwaltes helfen, Fehler zu vermeiden und die Durchsetzung Ihres Anspruchs zu gewährleisten.

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