VERMÖGEN GESTALTEN

Vermögensaufbau und Vermögenserhalt

Ihre Vermögenswerte sollten so organisiert sein, dass diese gut verwaltbar sind und eine geringe Steuerlast auslösen. Dabei sollten die nachfolgenden Generationen möglichst frühzeitig in die Beteiligung und Verwaltung des Vermögens einbezogen werden, um hineinzuwachsen, Intentionen und Werte verstehen und bewahren zu können.

Durch die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten in den Nachfolgeprozess kann Familienfrieden gewahrt, Geschwister- und Erbenstreit verhindert werden.

Auch der Schutz des Vermögens (sogenannte Asset Protection) vor dem Zugriff von Gläubigern, Ex-Gatten, Pflichtteilsberechtigten oder dem Finanzamt sollte nicht erst im Krisenfall in Angriff genommen werden, sondern sollte zugleich integraler Bestandteil des Vermögensaufbaus und der Vermögensgestaltung sein.

Nicht vergessen sollten Sie, Ihre persönliche Vorsorge zu gestalten. Wer vertritt mich im Falle meiner Handlungsunfähigkeit? Welche Maßnahmen sollen Ärzte und Pfleger durchführen, wenn ich nicht mehr ansprechbar bin? Und was geschieht mit meinem digitalen Nachlass (Social Media Accounts, E-Mail Accounts usw.) wenn ich versterbe?

  • Planung und Umsetzung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen zu Lebzeiten des Übergebers oder Schenkers
  • Planen und Erarbeiten von Regelungen zum Übergang von Vermögenswerten im Todesfall
  • Unternehmensübertragung
  • Beratung, wenn Sie Depots oder Konten bei ausländischen Banken haben
  • Erstellen von Testament und Erbvertrag

Ja, immer dann, wenn die von dem Gesetz pauschal vorgesehene rein wertmäßige quotale Verteilung des Nachlasses nicht Ihrer persönlichen Vorstellung entspricht oder damit Personen nicht nach Ihren Wünschen bedacht werden.

Empfehlenswert ist ein Testament insbesondere für folgende Konstellationen:

  • Bei Partnern, die ohne Trauschein zusammenleben, denn diese erben aufgrund gesetzlicher Erbfolge nichts vom anderen.
  • Bei kinderlosen Eheleuten, da ansonsten bei gesetzlicher Erbfolge Eltern oder Geschwister des Verstorbenen ebenfalls etwas erben.
  • Bei Familien mit minderjährigen Kindern, da andernfalls das Familiengericht bei Vermögensentscheidungen beteiligt ist.
  • Bei Familien mit einem behinderten Kind, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Staat anstelle des behinderten Kindes erbt.
  • Wenn sich Kindervon der Familie abgewandt haben und daher Streit im Erbfall droht.
  • Bei Patchworkfamilien, denn hier muss eindeutig geregelt werden, ob die Kinder des anderen Ehegatten (mit)erben sollen oder nicht.
  • In Fällen mit Auslandsbezug, sich also Vermögen im Ausland befindet oder der Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt wird, da ansonsten das Erbrecht des ausländischen Staates gelten könnte.
  • Bei Immobilienbesitz, da ansonsten Eigentümergemeinschaften entstehen und die Gefahr einer Versteigerung der Immobilien droht.
  • Bei betrieblichem Vermögen im Nachlass, da andernfalls negative steuerliche Folgen drohen.

Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass im Falle Ihrer eigenen Handlungsunfähigkeit das Betreuungsgericht für Sie gegebenenfalls einen familienfremden Betreuer bestellt.

Während Sie in einer Vorsorgevollmacht also bestimmen, wer Ihr Vertreter wird, geben Sie mit einer Patientenverfügung konkrete Anweisungen an die Sie zukünftig behandelnden Ärzte und Pfleger, wenn Sie mit diesen nicht mehr kommunizieren können.

Vergessen sollten Sie auch nicht, Regelungen zu treffen, was mit Ihrem digitalen Nachlass (Social Media Accounts, E-Mail Accounts usw.) geschehen soll. Auch hierbei unterstütze ich Sie gerne.

  • Beratung zur steueroptimierten Gestaltung des eigenen Vermögens zur Verringerung der Abgabenlast
  • Steueroptimierte Vertragsgestaltung bei Eheverträgen und Unternehmensumwandlungen
  • Beratung zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuerlast
  • Steuerliche Beratung zur Behandlung von Einkünften aus Kapitalvermögen (Aktien, Termingeschäften, Zertifikaten und sonstigen Finanzprodukten), insbesondere Optionsgeschäfte im Rahmen privater Vermögensverwaltung
  • Steuerliche Beratung zu Finanzgeschäften beim Handel mit Wertpapieren und Optionen, insbesondere in Fremdwährungen (z.B. USD, AUD, CAD, CHF)